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Billstraße: Hamburg nutzt Vorkaufsrecht
Vor einem Jahr hat der Senat die Vorkaufsrechtsverordnung Billstraße-Ost beschlossen, die Teil eines ganzen Bündels an Maßnahmen ist, die von der Stadt nach dem Großbrand in der Billstraße an Ostern 2023 ergriffen wurden.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer ziehen jetzt positive Bilanz: Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hat seit Erlass der Verordnung insgesamt in drei Fällen das ihm eingeräumte Vorkaufsrecht ausgeübt.
Vorangegangen waren dazu Verhandlungen, um potenzielle Käufer der Grundstücke für eine dem Bebauungsplan und auch dem „Zielbild Billstraße 2030“ entsprechende Industrienutzung zu gewinnen. Nach dem Scheitern dieser Verhandlungen hat die Stadt ihr Vorkaufsrecht in allen drei Fällen ausgeübt. Das Vorkaufsrecht kann somit dann präventiv wirken und spekulative Verkäufe verhindern.
Im Bereich der Billstraße soll damit die industrielle Nutzung gesichert werden. „Die Stadt wird auch zukünftig bei Grundstücksgeschäften in der Billstraße ihr Vorkaufsrecht geltend machen, um Fehlentwicklungen nachhaltig zu unterbinden und eine geordnete, den planrechtlichen Vorgaben entsprechende insbesondere industrielle Entwicklung voranzutreiben,“ so Dressel. Weiterhin soll es in der Billstraße auch Kontrollen durch Verbundeinsätze geben, verspricht Ralf Neubauer, Bezirksamtsleiter von Hamburg Mitte, um die Situation vor Ort auch langfristig zu verbessern. (gr)