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Das Zahlungsverbot in Zeiten von Corona – Neues vom BGH zur D&O
Aufgrund von Umsatzeinbrüchen oder Zahlungsausfällen droht vielen Unternehmen in Zeiten der Corona-Pandemie die Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. In diesen Fällen wird von der Krise des Unternehmens gesprochen. In der Krise betritt die Geschäftsführung haftungsträchtigen Boden. Zur Vermeidung der persönlichen Haftung ist die Geschäftsführung gut beraten, sich rechtzeitig, und zwar schon vor Ausbruch einer möglichen Krise, einen Überblick über die insolvenzrechtlichen Vorschriften und Haftungstatbestände zu verschaffen.
Billbrookkreis-Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. Dietmar Buchholz hat dazu Informationen zusammengestellt.