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DSGVO: zwischen Licht und Schatten

In der Mai-Ausgabe 2018 Ihrer Zeitung „der billbrooker“ fasste Vorstandskollege Dr. Dietmar Buchholz die wichtigsten Fakten zur DSGVO zusammen. Jetzt ist ein Jahr vergangen. Eine Zwischenbilanz des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Einerseits hat das Bewusstsein für Datenschutz in der Gesellschaft deutlich zugenommen. Andererseits haben sich nicht alle Erwartungen und Hoffnungen an das neue Datenschutzrecht erfüllt. Insbesondere drei Aspekte sind hierfür verantwortlich: die Überlastung der Aufsichtsbehörden, die Gefahr einer Überbürokratisierung und der schwierige Vollzug des Rechts bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung in der EU. Um die DSGVO zu einem durchgreifenden Erfolg werden zu lassen, sind daher weitere Anstrengungen vonnöten.

Da die DSGVO eine Regelung mit unmittelbarer europaweiter Geltungskraft ist, spielen – vor allem mit Blick auf global agierende Internetkonzerne – grenzüberschreitende Aspekte der Datenverarbeitung eine zentrale Rolle. Hier zeigt sich, dass gerade gegenüber den vielen Datenschutzvorkommnissen der letzten zwölf Monate mit zum Teil Millionen von Betroffenen eine schnelle und klare Aufarbeitung der Vorfälle durch die Aufsichtsbehörden noch auf sich warten lässt.

Das liegt auch daran, dass die Abstimmungsprozesse der an einem grenzüberschreitenden Fall beteiligten Aufsichtsbehörden überaus komplex sind. Rechtliche Entscheidungen werden dadurch erschwert und verzögert. Rein lokale Fälle hingegen können meist zügig entschieden werden. Es kann so der Eindruck entstehen, dass man nur die vor Ort ansässigen kleineren Unternehmen im Fokus hat, aber die global agierenden und EU-weit aktiven Konzerne verschont und dass die Vollzugspraxis in den jeweiligen Mitgliedstaaten stark voneinander abweicht.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Nach einem Jahr DSGVO mit sowohl positiven als auch negativen Erfahrungen liegen nun die Möglichkeiten für einen Erfolg oder Misserfolg der europaweiten Regelung eng beisammen. Ich bin optimistisch, dass es gelingt, gemeinsam den Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener zu intensivieren und trotz komplexer Regelungen effektive und effiziente Verwaltungsverfahren bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung in Europa durchzuführen.“

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