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Einheitliche Höchstgeschwindigkeit auf der Köhlbrandbrücke

Ab Samstag, dem 5. April dieses Jahres, wird auf der Köhlbrandbrücke eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h eingeführt. Diese Maßnahme ist notwendig, um das Bauwerk zu schützen und sicherzustellen, dass die Brücke noch einige Jahre bis zur Fertigstellung der neuen Köhlbrandbrücke halten wird.
Bereits jetzt gilt auf Teilabschnitten der Brücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, darunter der Knoten Breslauer Rampe und Neuhöfer Tisch, die Strombrücke sowie die Westrampe in Fahrtrichtung Waltershof. Die Hamburg Port Authority (HPA) erwartet durch die aktuelle Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss.
Um die Verkehrsteilnehmer auf die Änderung aufmerksam zu machen, werden über einen Zeitraum von vier Wochen Hinweistafeln aufgestellt. gr