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Ist die Europäische Union noch eine Gemeinschaft gemeinsamer Werte?
Buchtipp
In „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ (erschienen im Februar 2026, Promedia Verlag) setzt sich der Wiener Historiker Hannes Hofbauer kritisch mit den Sanktionsmöglichkeiten der Europäischen Union gegen EU-Bürger und regierungskritische Medien auseinander. Er schildert eindringlich die weitreichenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen und warnt vor einer schleichenden Erosion der Grundrechte. Ein lesenswertes Buch!
Zutreffend beschreibt der Autor, dass die EU gegen Personen, denen sie vorwirft, demokratische Prozesse durch „Desinformationskampagnen“ zu beeinflussen, Sanktionen verhängen kann, ohne ihnen zuvor rechtliches Gehör zu gewähren. Sie kann Konten sperren, Vermögen einfrieren und damit die soziale und wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährden bzw. vernichten. Auch Dritten, die den Betroffenen helfen, drohen – ohne rechtliches Gehör – strafrechtliche Verfolgung und sogar die Aufnahme auf die Sanktionsliste. Drittstaatsangehörige dürfen das Gebiet der EU weder betreten noch durchreisen.
Ein Staat, der seinen Bürgern die Grundrechte entzieht, ohne ihnen rechtliches Gehör zu gewähren, ist kein Rechtsstaat. Er ist die sublimierte Form eines Unrechtsstaates. Die EU versteht sich als Wertegemeinschaft, die durch gemeinsame Grundsätze wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbunden ist. Mit diesen Sanktionen greift sie jedoch in rechtswidriger Weise in die Grundrechte der Bürger ein und stellt den Rechtsstaat grundlegend infrage. Nun ist die Europäische Union kein Staat, sondern lediglich ein Staatenverbund. Die Mitgliedstaaten haben jedoch Teile ihrer staatlichen Souveränität auf die EU übertragen. Hieraus ergibt sich für die EU-Organe die Pflicht, rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten. Es ist unerträglich, dass die EU – was den Mitgliedstaaten von Verfassung wegen unmöglich ist – dem Bürger durch einen einfachen Beschluss des Europäischen Rates das Recht auf rechtliches Gehör entzieht und ohne Urteil eines ordentlichen Gerichts in seine Grundrechte eingreift und damit die soziale und wirtschaftliche Existenz des Bürgers vernichtet. Das widerspricht der EU-Grundrechtscharta in eklatanter Weise und lässt sie wie das bloße Papier einer Organisation erscheinen, die sich rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht verpflichtet fühlt. Dass die deutsche Politik dies unkritisch hinnimmt, ist nicht nur unverständlich, es ist ein politischer Skandal.
Dr. D. Buchholz, Rechtsanwalt und Diplom-Volkswirt
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