Weltweites Netzwerken fängt beim Nachbarn an.

Der Billbrookkreis ... Vor Ort. Vernetzt. Vertreten.

Billbrook/Rothenburgsort/Allermöhe – wo Industrie und Wirtschaft ansässig sind.

Mittelständler und Weltmarktführer engagieren sich.

Interessensvertretung und Dialogpartner.

Gesprächskreis Bauen

Probleme aus der Baupraxis – wer haftet?

  • Baustoffknappheit und Lieferverzögerungen!
  • Preiserhöhungen bei Baumaterial!
  • Rund um die Abnahme! „Der lange Weg zur Vergütung!“

Die Corona-Pandemie lässt auch die Bauwirtschaft nicht unberührt. Aufgrund der Baustoffknappheit und Unterbrechung der Lieferketten kommt es aktuell zu erheblichen Lieferverzögerungen. Verbunden ist diese Entwicklung mit drastischen Preiserhöhungen bei den Baumaterialien, die alle am Bau beteiligten Unternehmen aktuell vor große Probleme stellt, unabhängig, ob Auftraggeber und Auftragnehmer beim Vertrag die VOB/B oder ausschließlich das Werkrecht des BGB zugrunde gelegt haben.

  • Die ursprünglich mit den Auftraggebern vereinbarten Fristen und Preise lassen sich nicht mehr halten. Wer trägt das Risiko? Wurden vertraglich zu ambitionierte Zwischen- und Fertigstellungstermine vereinbart. Wer hat die Bauverzögerungen, aufgrund nicht rechtzeitig durchgeführter Leistung, zu vertreten. Droht Verzug verbunden mit erheblichen Schadensersatzforderungen und ggf. Vertragsstrafen. Kann das Risiko durch eine Behinderungsanzeige abgewehrt werden?
  • Können die nach Vertragsschluss drastischen Preissteigerungen durch Stoffpreis- und Lohngleitklauseln im Rahmen von AGBs oder besser durch Individualvereinbarung aufgefangen werden. Muss sich der Auftraggeber nachträglich auf Preisanpassungen einlassen?

Fragen über Fragen, die sich in der Praxis stellen, auf die es keine einfachen Antworten gibt.

Auch der Abnahme der Werkleistung für den Bauherren und Bauunternehmer kommt in der Baupraxis eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu. Die Abnahme ist u.a. Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs, dem Übergang der Preis- und Leistungsgefahr, den Lauf der Verjährung. Ohne Abnahme keine Vergütung. Immer wieder gibt es zwischen den Beteiligten Streit über Mängel, Nachträge und/oder die Höhe der Schlussrechnung.

Mit unserer Gesprächsrunde wollen wir über allgemeine und spezielle Probleme der Baupraxis sprechen und Lösungsvorschläge diskutieren.

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