Gesprächskreis Grundsteuer
Fragen zur Reform der Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die derzeitige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Hamburger Senat hat am 16. März 2021 einen Gesetzentwurf zur neuen Hamburger Grundsteuer beschlossen und der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt.
Hamburg hat das vom Bundesfinanzminister Scholz favorisierte Bundesmodell, das auf aktuelle Immobilienwerte abstellt, glücklicherweise nicht übernommen. Damit vermeidet das ab 2025 geltende Hamburger Wohnlagemodell, dass die stark ansteigende Bodenwertentwicklung, die nicht zuletzt „heißem Geld“ geschuldet ist, auf die Grundsteuer in Hamburg durchschlägt und das Wohnen in Hamburg zusätzlich verteuert. Der Gesetzentwurf sieht eine neue Grundsteuer C vor. Baureife, unbebaute Grundstücke sollen über einen gesonderten, höheren Hebesatz besteuert werden, um Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und Wohnungsbau zu fördern. Darüber hinaus sieht das Gesetz für geförderten Wohnraum einen Abschlag von 25 Prozent vor. Wer künftig mehr bezahlen muss, steht noch nicht fest. Es wird sicherlich für viele Eigentümer, insbesondere von Gewerbegrundstücken, positive wie negative Überraschungen geben
Kritisch zu betrachten ist die Kategorisierung zwischen normalen und guten Wohnlagen. Ein reines Flächenmodell, wie das bayerische Modell, wäre sicherlich gerechter. Das Wohnlagemodell lässt unberücksichtigt, dass die wertbildenden Faktoren nahezu ausschließlich Investitionen der privaten Eigentümer aus bereits versteuertem Einkommen zugrunde liegen und damit prägend für die Wohnlage sind. Soweit das Modell mit der Bereitstellung öffentlicher Leistungen, wie Straßen, Grünanlagen und andere öffentliche Einrichtungen, begründet wird, bleibt unberücksichtigt, dass viele kommunale Leistungen über spezifische Gebühren und Abgaben finanziert werden. Das Wohnlagemodell kommt einer verkappten Vermögensteuer gleich und ist alles andere als gerecht zu bewerten, da es nahezu ausschließlich auf Leistungen der privaten Grundstückseigentümer aus bereits versteuertem Einkommen abstellt. Wenn auch mit dem Hamburger Wohnlagemodell Ungerechtigkeiten und Streitigkeiten vorprogrammiert sind, ist der Weg Hamburgs zu begrüßen.
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat am 16. März 2021 auf der Landespressekonferenz in Bezug auf die neue Grundsteuer erklärt: „Wir wollen Wohnen in Hamburg nicht weiter verteuern.“ Nehmen wir den Senator beim Wort!