Gesprächskreis Unternehmenssanierung
Auch in der Krise das Ruder fest in der Hand
„Sanieren oder Liquidieren“
In der Krise des Unternehmens ist zur Vermeidung der persönlichen zivil- und strafrechtlichen Haftung die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften in besonderer Weise gefordert. In der Krise besteht die Neigung, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens schön zu „reden“. So werden in der Praxis Insolvenzgründe sowie die Haftungstatbestände des Zivil-, Straf- und Steuerrechts ebenso übersehen, wie die Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung. Auch die strikte Beachtung kurzer Fristen wie die für Kapitalgesellschaften geltende „dreiwöchige Insolvenzantragspflicht“ bei Zahlungsunfähigkeit bleibt in der Praxis nicht selten unbeachtet. Auch herrscht Unsicherheit, ob und in welchem Umfang die Geschäftsführung die Geschäfte der Gesellschaft in der Krise weiterführen darf.
Hier ist guter Rat gefragt.
In dem Gesprächskreis können allgemeine und spezielle Fragen diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht werden.