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Billbrook/Rothenburgsort/Allermöhe – wo Industrie und Wirtschaft ansässig sind.

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Interessensvertretung und Dialogpartner.

Brancheninfos

Die wichtigsten Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung ist wie Arbeitsverhältnisse allgemein durch diverse Gesetze und eine Vielzahl außergesetzlicher Vorschriften und Anordnungen geregelt. Die wichtigsten Regelungen sind hier zum Nachlesen aufgelistet.

Tarifverträge

Für viele Branchen existieren Tarifverträge. In der Zeitarbeit kommt den iGZ-Tarifverträgen eine wichtige Rolle zu. Diese werden von der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) mit den Arbeitgeberverbänden iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) ausgehandelt.

Tarifwerk: iGZ-Tarifverträge

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit

  • Sie möchten wissen, ob Sie in Ihrer Branche Branchenzuschläge zahlen müssen?
  • Sie wollen mehr über das Thema gerechte Bezahlung in der Zeitarbeit erfahren?
  • Sie interessiert die Funktionsweise von Branchenzuschlägen?

Im Jahr 2012 sind für insgesamt 12 Wirtschaftszweige sogenannte Branchenzuschläge eingeführt worden. Durch die Branchenzuschläge wird eine stufenweise Annäherung an das gleiche Entgelt (Equal Pay) des Zeitarbeitnehmers im Vergleich zu einem Stammarbeitnehmer gewährleistet. Das garantiert die faire Bezahlung ihrer Arbeit.

Es wird neben dem Tariflohn eine Zulage gezahlt, wenn der Mitarbeiter für einen bestimmten Mindestzeitraum beim gleichen Kundenunternehmen eingesetzt war.

Für folgende Wirtschaftszweige bestehen Branchenzuschläge in der Zeitarbeit:

  • Metallindustrie
  • Elektroindustrie
  • Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Tapetenindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Chemieindustrie
  • Kautschukindustrie
  • Papierindustrie (erzeugend, gewerblich)
  • Druckindustrie
  • Schienenverkehrsindustrie, Eisenbahn
  • Holz- und Kunststoffindustrie

Hinweis: Die Branchentarifzuschläge gelten für Industriebetriebe, aber nicht für Handwerksbetriebe.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Beziehung zwischen dem Verleiher- und dem Entleiher-Unternehmen abschließend. Der Volltext ist: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Auszug aus: Haufe Online Redaktion, 24.06.2020 Ausbildung

Kabinett beschließt Prämien für Ausbildungsbetriebe

Die Wirtschaft vermeldet alarmierende Zahlen: Jeder dritte Ausbildungsbetrieb sieht sich wegen der Corona-Krise gezwungen, die Ausbildung ganz oder teilweise auszusetzen. Um Ausbildungsplätze zu sichern, soll es künftig Prämien für Betriebe geben. Dies hat das Kabinett als Teil eines umfangreichen Konjunkturpakets beschlossen.

Um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften auch für die Zukunft zu sichern, hat die Bundesregierung das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ auf den Weg gebracht. Dies sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Jahren 2020 und 2021 vor. Vorgesehen ist eine Förderung von Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Das Kabinett hat hierzu am 24. Juni 2020 folgende Eckpunkte beschlossen:

Aufrechterhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen wird prämiert

Damit der Lernerfolg von Auszubildenden auch während der Pandemie nicht gefährdet wird, erhalten KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, für jeden 2020/2021 neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Diese wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.

Unternehmen, die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen sogar erhöhen, erhalten für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro.

KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz der Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Übernahmeprämien für Aufnahme von Auszubildenden

KMU, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können, werden besonders gefördert: Für die Übernahme einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung erhält ein Betrieb eine Prämie von 1.500 Euro. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister werden mit 8.000 Euro unterstützt. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.

Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro Auszubildendem. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Neuer Mindestlohn (MiLog) 2021

Das Bundeskabinett hat die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Er steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto.

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.