Brancheninfos
Dem Fachkräftemangel entgegentreten
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Ihre Ansprechpartner für Personalfragen
BBJ CONSULTING HAMBURG
Bernhard B. Jurasch
M 0172 4006921
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Neue berufliche Perspektive mit Facharbeiterbrief
BBJ Consulting Hamburg und Partner bilden Fachkräfte speziell für Unternehmen und Branchen aus.
Der seit langem anhaltende Fachkräftemangel wird die deutsche Wirtschaft noch weiterhin beschäftigen. Wir haben ein Konzept entwickelt, um dagegen anzusteuern. Die BBJ Consulting Hamburg arbeitet mit verschiedenen Partnern, Organisationen und einem Bildungsträger zusammen, um Menschen eine berufliche Perspektive zu geben.
Unser Angebot richtet sich vorrangig an Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, einen Migrations- oder Flüchtlingshintergrund haben oder einfach gesagt: die bisher nicht „vom Leben verwöhnt“ wurden. Das Konzept ist für Männer und Frauen gleichermaßen anwendbar. Das Alter ist dabei zweitrangig. Wer seine berufliche Position verändern möchte, kann das mit unserem Konzept erreichen.
Berufsqualifizierung mit praktischer Ausbildung und Abschlussprüfung
Wir bieten eine Berufsqualifizierung für verschiedene Branchen an. In unseren eigenen Ausbildungswerkstätten vermitteln unsere Ausbilder die praktischen fachlichen Kenntnisse. Den theoretischen Teil unterrichten Lehrer und Dozenten ebenfalls in unseren eigenen Schulungsräumen. Die Ausbildung wird durch Praktika in anderen Unternehmen gestärkt und mit Zwischenprüfungen (Teilqualifizierung) bis zur Abschlussprüfung begleitet. Der Facharbeiterbrief ist dann die logische Folge der Ausbildung und bereitet neue berufliche Chancen. Die Bezahlung für die Auszubildenden liegt deutlich über der üblichen Ausbildungsvergütung, sodass im Normalfall die Lebenshaltungskosten gesichert sind.
Fachkräfte speziell für bestimmte Unternehmen und Branchen
BBJ Consulting Hamburg und Partner bilden durch dieses Konzept Fachkräfte speziell für bestimmte Unternehmen und Branchen aus. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, den potenziellen neuen Mitarbeiter vor der Ausbildung und während der Ausbildung als Praktikant kennenzulernen. So können sich die Unternehmen ein gutes Bild vom neuen Mitarbeiter machen und diesen für den eigenen Betrieb gewinnen. Das ist im Rahmen unseres Angebots ebenfalls möglich: Wir bilden auch bestehende Mitarbeiter zum Facharbeiter aus.
Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit uns. Natürlich kostenfrei für Sie!
Wenn Sie weitere Personalbedarfe haben im Personalmanagement, Outsourcing, Leihkräften oder Personalvermittlung stehen wir gerne zur Verfügung, besuchen Sie unsere Webseite www.bbj-consulting.hamburg.
Die wichtigsten Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung ist wie Arbeitsverhältnisse allgemein durch diverse Gesetze und eine Vielzahl außergesetzlicher Vorschriften und Anordnungen geregelt. Die wichtigsten Regelungen sind hier zum Nachlesen aufgelistet.
Tarifverträge
Für viele Branchen existieren Tarifverträge. In der Zeitarbeit kommt den iGZ-Tarifverträgen eine wichtige Rolle zu. Diese werden von der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) mit den Arbeitgeberverbänden iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) ausgehandelt.
Tarifwerk: iGZ-Tarifverträge
Branchenzuschläge in der Zeitarbeit
- Sie möchten wissen, ob Sie in Ihrer Branche Branchenzuschläge zahlen müssen?
- Sie wollen mehr über das Thema gerechte Bezahlung in der Zeitarbeit erfahren?
- Sie interessiert die Funktionsweise von Branchenzuschlägen?
Im Jahr 2012 sind für insgesamt 12 Wirtschaftszweige sogenannte Branchenzuschläge eingeführt worden. Durch die Branchenzuschläge wird eine stufenweise Annäherung an das gleiche Entgelt (Equal Pay) des Zeitarbeitnehmers im Vergleich zu einem Stammarbeitnehmer gewährleistet. Das garantiert die faire Bezahlung ihrer Arbeit.
Es wird neben dem Tariflohn eine Zulage gezahlt, wenn der Mitarbeiter für einen bestimmten Mindestzeitraum beim gleichen Kundenunternehmen eingesetzt war.
Für folgende Wirtschaftszweige bestehen Branchenzuschläge in der Zeitarbeit:
- Metallindustrie
- Elektroindustrie
- Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie
- Textil- und Bekleidungsindustrie
- Tapetenindustrie
- Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
- Chemieindustrie
- Kautschukindustrie
- Papierindustrie (erzeugend, gewerblich)
- Druckindustrie
- Schienenverkehrsindustrie, Eisenbahn
- Holz- und Kunststoffindustrie
Hinweis: Die Branchentarifzuschläge gelten für Industriebetriebe, aber nicht für Handwerksbetriebe.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Beziehung zwischen dem Verleiher- und dem Entleiher-Unternehmen abschließend. Der Volltext ist: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Auszug aus: Haufe Online Redaktion, 24.06.2020 Ausbildung
Kabinett beschließt Prämien für Ausbildungsbetriebe
Die Wirtschaft vermeldet alarmierende Zahlen: Jeder dritte Ausbildungsbetrieb sieht sich wegen der Corona-Krise gezwungen, die Ausbildung ganz oder teilweise auszusetzen. Um Ausbildungsplätze zu sichern, soll es künftig Prämien für Betriebe geben. Dies hat das Kabinett als Teil eines umfangreichen Konjunkturpakets beschlossen.
Um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften auch für die Zukunft zu sichern, hat die Bundesregierung das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ auf den Weg gebracht. Dies sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Jahren 2020 und 2021 vor. Vorgesehen ist eine Förderung von Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Das Kabinett hat hierzu am 24. Juni 2020 folgende Eckpunkte beschlossen:
Aufrechterhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen wird prämiert
Damit der Lernerfolg von Auszubildenden auch während der Pandemie nicht gefährdet wird, erhalten KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, für jeden 2020/2021 neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Diese wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.
Unternehmen, die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen sogar erhöhen, erhalten für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro.
KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz der Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Übernahmeprämien für Aufnahme von Auszubildenden
KMU, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können, werden besonders gefördert: Für die Übernahme einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung erhält ein Betrieb eine Prämie von 1.500 Euro. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister werden mit 8.000 Euro unterstützt. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro Auszubildendem. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Neuer Mindestlohn (MiLog) 2021
Das Bundeskabinett hat die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Er steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto.
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.