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Neues Insolvenzgesetz: Einladung zum Missbrauch oder Chance zum Neustart?
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember 2020 zwei Gesetze zur Umsetzung Europäischer Richtlinien beschlossen:
- Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG), das bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird sowie
- das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs Jahren auf drei Jahre mit Rückwirkung zum 1. Oktober 2020.
Billbrookkreis-Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. Dietmar Buchholz hat dazu einen interessanten und lesenswerten Text verfasst.