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Zielbild mit Leitlinien für die Billstraße entwickelt

Seit dem Großbrand am Osterwochenende 2023 steht die Billstraße im besonderen Fokus bei der Modernisierung und Revitalisierung des Industriegebiets Rothenburgsort/Billbrook. Inzwischen hat die von Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer ins Leben gerufene Task-Force Billstraße vier Verbundeinsätze in der Billstraße durchgeführt. Weitere sollen folgen. Zusätzlich führen die Polizei und der Bezirkliche Kontrolldienst (BKD) Schwerpunkteinsätze zu Altfahrzeugen und abgestellten Gegenständen in der Billstraße durch. Seit November 2023 haben vier solcher Einsätze stattgefunden. Auch hiervon werden weitere folgen.

Die Verbund- und Schwerpunkteinsätze sind Teil einer größeren Strategie, um langfristig wieder industriekonforme Zustände in der Billstraße herzustellen. Zu dieser Strategie zählt auch der Erlass einer Vorkaufsrechtsverordnung, mit der die Stadt im Falle einer Grundstücksveräußerung die entsprechende Fläche erwerben und ihre eigenen städtebaulichen Ziele verfolgen kann.

In den Jahren 2021 und 2022 wurde zunächst eine Problem- und Potenzialanalyse im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom Bezirksamt Hamburg-Mitte durchgeführt. Darauf aufbauend hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in enger Kooperation mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie unter Beteiligung weiterer Fachämter und -behörden ein Zielbild für die Billstraße entwickelt. Absicht dieses Zielbilds ist die Rückkehr zu einer industriegebietskonformen Nutzung.

Rückkehr zu einer industriegebietskonformen Nutzung

Hierzu formuliert das Zielbild fünf Leitlinien, unter dessen Maßgabe die Zahl industriekonformer Betriebe in der Billstraße erhöht werden soll. Gemengelagenprobleme am Standort Billstraße sollen durch die Erhöhung industriegebietskonformer Nutzungen reduziert oder gleich ganz vermieden werden. Smarte Technologien und moderne Produktions- und Nutzungskonzepte ermöglichen die Realisierung von industriellen Nutzungen auch auf kleineren Grundstücksflächen. Diese können auch als Ergänzungsstandorte zu vorhandenen Industrienutzungen im Umfeld der Billstraße dienen.

Als Grundlage für die vom Senat beschlossene Vorkaufsrechtsverordnung für die Billstraße dient ein vom Bezirksamt Hamburg-Mitte und der Wirtschaftsbehörde erarbeitetes Zielbild. Foto: Matthias Friedel – Luftbildfotografie

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