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Impulsvortrag: Das vernachlässigte Vorkaufsrecht!

Dr. Dietmar Buchholz bei seinem Impulsvortrag.

Auf dem 101. Treffen des Billbrookkreises am 30. August 2021 erläuterte Vorstandsmitglied Dr. Dietmar Buchholz in einen Impulsvortrag die vielschichtige Rechtslage zum Thema „Vorkaufsrecht der Stadt Hamburg“.

Der Anlass, auf das Thema aufmerksam zu machen, hat einen aktuellen Hintergrund: Ein Unternehmer aus Hamburg-Billbrook beabsichtigt, im Rahmen der Unternehmensnachfolge seinen Betrieb auf seinen Neffen zu übertragen. Die finanziellen und rechtlichen Fragen sowie die steuerlichen Gestaltung, sind geklärt. Um die Firmennachfolge abschließend zu regeln, soll zu diesem Zweck das Betriebsgrundstück auf eine eigens dafür gegründete GmbH & Co. KG übertragen werden. Der notariell beurkundete Kaufvertrag sieht ein Rücktrittsrecht für den Fall vor, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht ausgeübt wird. Tatsächlich übt die Stadt Hamburg das Vorkaufsrecht unter anderem unter Hinweis auf städtebauliche Gründe aus. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts würde der Fortführung des Unternehmens die Basis entziehen und Arbeitsplätze gefährden. Eine in Aussicht gestellte Vereinbarung, einen Pachtvertrag mit der Stadt Hamburg für die weitere Nutzung des Grundstücks für einen begrenzten Zeitraum anzunehmen, lehnt der Unternehmer ab. Der lässt über einen Anwalt erklären, dass er sein Rücktrittsrecht ausgeübt habe und damit das Vorkaufsrecht wohl erledigt sei. Das ist es aber keinesfalls. Denn dieses Vorkaufsrecht erlischt nicht.

Dieser beispielhafte Vorgang ist noch nicht final abgeschlossen. Rechtsanwalt Dr. Buchholz wird das für manche Unternehmen existenziell wichtige Thema weiterhin begleiten. Denn das kann auch für das eine oder andere Mitglied des Billbrookkreises an Bedeutung gewinnen. Wer mehr darüber wissen möchte oder für wen es vielleicht wichtig werden könnte, der möge sich über die Billbrook-Gesprächskreise melden. Dr. Buchholz hält umfangreiche Informationen zu diesem komplexen Thema bereit. Denn das Vorkaufsrecht der Stadt Hamburg ist zwingend hinreichend zu beachten.

Die Präsentation zum Impulsvortrag ...

Das Hamburgische Gesetz- und Verordnungsblatt ...

Mehr über den aktuellen Fall ...

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