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Auszug aus: Haufe Online Redaktion, 24.06.2020 Ausbildung

Kabinett beschließt Prämien für Ausbildungsbetriebe

Die Wirtschaft vermeldet alarmierende Zahlen: Jeder dritte Ausbildungsbetrieb sieht sich wegen der Corona-Krise gezwungen, die Ausbildung ganz oder teilweise auszusetzen. Um Ausbildungsplätze zu sichern, soll es künftig Prämien für Betriebe geben. Dies hat das Kabinett als Teil eines umfangreichen Konjunkturpakets beschlossen.

Um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften auch für die Zukunft zu sichern, hat die Bundesregierung das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ auf den Weg gebracht. Dies sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Jahren 2020 und 2021 vor. Vorgesehen ist eine Förderung von Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Das Kabinett hat hierzu am 24. Juni 2020 folgende Eckpunkte beschlossen:

Aufrechterhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen wird prämiert

Damit der Lernerfolg von Auszubildenden auch während der Pandemie nicht gefährdet wird, erhalten KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, für jeden 2020/2021 neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Diese wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.

Unternehmen, die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen sogar erhöhen, erhalten für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro.

KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz der Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Übernahmeprämien für Aufnahme von Auszubildenden

KMU, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können, werden besonders gefördert: Für die Übernahme einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung erhält ein Betrieb eine Prämie von 1.500 Euro. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister werden mit 8.000 Euro unterstützt. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.

Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro Auszubildendem. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

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